Baustoff Recycling

Wir nehmen Ihren unbelasteten Bauschutt und Asphaltaufbruch an. Aufbereitet als güteüberwachter Baustoff wird er dann wieder im Straßen- und Tiefbau verwendet. Auch belasteten oder verunreinigten Bauschutt oder Erdaushub transportieren und entsorgen wir für Sie auf einer hierfür zugelassenen Deponie. Die erforderliche Beförderungserlaubnis zum Sammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen nach § 54 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und nach § 8 Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV) liegt uns vor.

Folgende Materialien nehmen wir an:

 

Verwertbare Materialien

 
  • Unbelasteter Bauschutt:
    Mauerwerk, Beton (z. B. Bims, Ziegel, Bruchsteine), unbewehrter und bewehrter Beton (Kantenlänge bis 2 Meter, größere Betonteile auf Anfrage)
  • Bauschutt mit Erdaushub gemischt
  • Bitumen-Aufbruch mit Packlage (jede Anlieferung wird von uns überprüft):
    Kantenlänge bis 2 Meter
  • Erdaushub nach Ersatzbaustoff-Verordnung (EBV) vom 01.08.2023 (ohne Bauschutt): in größeren Mengen auf Anfrage
  • Erdaushub mit Bauschutt gemischt nach EBV vom 01.08.2023:
    ist anzumelden und wird sortiert, die Abrechnung erfolgt nach Aufwand
  • Grünabfall:
    Sträucher, kleine Wurzeln und Wurzelstöcke ohne Störstoffe (z.B. Boden, Betonbrocken, Steine, Zaunteile und Plastik)
 

Bei verunreinigtem Bauschutt (z.B. mit Plastik, Holz, Papier, Styropor, Metall, Glas, PVC) stellen wir Ihnen den Mehraufwand für die Beseitigung in Rechnung. Erweisen sich Bauschutt, Bitumenaufbruch und Boden als belastet, ist die Lieferung zurückzunehmen, oder wir entsorgen das Material kostenpflichtig auf einer zugelassenen Deponie.

 
 

Zu entsorgende Materialien

 
  • Bauabfall / hausähnlicher Gewerbemüll: Bauschutt, Holz, Farbeimer, PVC, Plastik, Kunststofffenster mit Glas, Folie, Steine
  • Belasteter Bauschutt (mineralische Abbruchgemische): Dachschiefer, Ytong, Gips- und Verputz, Kaminabbruch
  • Belasteter Bauschutt (Baustoffe auf Gipsbasis): Gipskartonplatten, Heraklit
  • Belasteter Boden nach EBV und DepV vom 01.08.2023 BM-1, BM-2, BM-3: Annahme nur auf Anfrage und mit Analytik
  • Holz A 1: Paletten, Verpackungsholz unbehandelt
  • Holz A 2 – A 3: Bauholz, Sperrholz, Platten, Spanplatten, Innentüren, Möbelholz
  • Holz A 4: Holz imprägniert, Holzfenster mit Glas, Kunststofffenster mit Glas, Dachgebälk, Gartenmöbel, Jägerzäune, Bahnschwellen, Weinbergspfähle
  • Pappe und Papier: nur sauberes Material ohne Verunreinigung (z.B. durch Folie)
  • Mineralisches Dämmmaterial: Glaswolle, Steinwolle (Annahme erfolgt nur in Mineralfasersäcken, die wir in der Größe 125 x 85 x 265 cm zum Verkauf anbieten)
  • Teeraufbruch: kohlehaltige Teer-Gemische mit Packlage (Annahme nur nach Prüfung und bei größeren Mengen nur mit Analytik)
  • Asbesthaltige Abfälle: Eternit (Annahme nur in Big-Bags, die wir in den Größen 90 x 90 x 110 cm und 260 x 125 x 30 cm zum Verkauf anbieten)
  • Styropor: kann aktuell nicht angenommen werden
 

Jede Anlieferung ist in unserem Büro anzumelden.

Die Materialien können Sie von 7.30–16.30 Uhr (Mo. bis Fr.) und samstags von 8.00 bis 12.00 Uhr in unserer Niederlassung im Industriegebiet Saarburg-Beurig, Industriestraße 12, anliefern. Die Kosten richten sich nach Gewicht/Volumen: Nach der Prüfung wird das Material auf unserer 50 to Fahrzeugwaage gewogen und zur entsprechenden Abladestelle transportiert.

 

 

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